Sa. 16.08.25
Sicherheit für Friedhofsbesucher
Um die Sicherheit für alle Friedhofsbesucher bestmöglich zu gewährleisten führt die Firma Bischof derzeit Kontrollen der Grabstätten auf ihre Sicherheit durch. Diese Sicherheitsmaßnahmen sind alle 10 Jahre notwendig.
Sollten bei einer Grabstätte Mängel festgestellt werden, wird der betroffene Nutzungsberechtige direkt schriftlich informiert.
Allgemeine Informationen zur Instandhaltung
gem. Pkt. XI der Friedhofsordnung
Die einzelnen Grabstätten sind mit allem Zubehör (z. B. Grabdenkmäler, Kreuze, Arkaden, Bedachungen und Grabeinfassungen) von der nutzungsberechtigten Person dauernd in ordentlichem Zustand zu erhalten. Diese ist verpflichtet, offensichtliche Mängel der Standsicherheit des Grabdenkmales umgehend fachgerecht beheben zu lassen.